Kuisa - eine ART Viehausstellung
KUISA 2024 - 100 JAHRE GRAUVIEHZUCHT

Wissenswertes

über die Ausstellungen

Beim Tiroler Grauvieh werden die Gebietsausstellungen abgehalten. Die Ausstellungsmeldungen sind sorgfältig und vollständig auszufüllen. Meldeschluss ist 30 Tage vor der Ausstellung. Es sind keine Nachmeldungen nach Katalogfertigstellung mehr möglich.

Teilnahmebedingungen

Grundsätzliches:
Jedes Mitglied kann sich bei den Ausstellungen beteiligen. Ausgestellt werden können Stiere, Kühe, Kalbinnen, Mutterkühe und Ochsen. Jungkalbinnen sind den Jungzüchtern vorbehalten. Die Präsentation von Mutterkühen mit Kälbern bei Fuß sowie von Ochsen wird ausdrücklich begrüßt.

Ausstellungskodex:
Jeder Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung nachfolgenden Ehrenkodex:
Die Aussteller erklären verbindlich, dass den Tieren im Zuge der Vorbereitung zu einer Ausstellung sowie bei der Teilnahme an einer Ausstellung keine Qualen zugefügt werden. An den Tieren werden keine direkten oder indirekten Eingriffe getätigt, welche das Erscheinungsbild des Tieres in seiner natürlichen Art und Weise verstellt oder Schmerzen zufügt.
Insbesondere wird auf jedwede Verwendung etwaiger Hilfsmittel wie Farbe, Klebestoffe, Kältemittel und ähnliches sowie das zwangsweise Verabreichen von Futtermitteln verzichtet. Weiters ist das Zitzentauchen (Dippen) im Allgemeinen nicht erlaubt, im Besonderen ist es mit farbigen Mittel bzw. mit Mitteln welche die Stellung fixieren oder ändern verboten.

Bei jeder Ausstellung werden zumindest die Gesamtsiegertiere kontrolliert.

Sollte ein Aussteller gegen den Kodex verstoßen, so wird die Prämierung aberkannt und der Aussteller von der nächsten vergleichbaren Veranstaltung ausgeschlossen.

Verbandsrichtlinien lt. Vorstand:

Aus dem Ring ausfahren
Tiere, welche vor Abschluss der Besprechung aus dem Ring gebracht werden, erhalten automatisch das Ergebnis der nächst schlechteren Klasse.

Dauerleistungskühe
Kühe mit eine Lebensleistung von mehr als 30.000 kg können unabhängig vom GZW bei
entsprechendem Exterieur in die Preisklasse Ia eingereiht werden.

Ehrenkühe
Kühe mit 12 und mehr Abkalbungen werden als Ehrenkühe präsentiert.

Gesamt-Reservesiegerinnen

Bei Ausstellungen mit mehr als 150 gemeldeten Tieren wird zusätzlich zur Gesamtsiegerin auch eine Gesamt-Reservesiegerin ernannt.

Kuhfamilien
Mutter mit 3 direkten Nachkommen, davon 2 in Milch; Kuhfamilien werden nur dann prämiert, wenn alle Tiere am Betrieb des Ausstellers stehen.

Leihtiere
Die Ergebnisse der Tiere, die für die Ausstellung ausgeliehen wurden, werden nicht anerkannt. Das vorhergehende Ergebnis vom gleichen Jahr wird annulliert.

Erstlingskühe
Das Erstkalbealter muss bei der Leistungsklasse Ia unter 38 Monaten liegen.

Anzahl der Ausstellungen pro Tier
Jedes Tier darf nur einmal im Frühjahr ausgestellt werden, es sei denn dieses wird rechtmäßig über eine Versteigerung erworben.

Leistungsnoten
Leistungsklasse Ia
Einsatzleistung 16 kg für Erstlingskühe
Summe von Fett- und Eiweißkilogramm:
1. Laktation: 310
2. Laktation: 330
3. Laktation: 350
Gesamtzuchtwert nach Beendigung der 1. Laktation mindestens 100

Leistungsklasse I
Einsatzleistung: 14 kg für Erstlingskühe
1. Laktation: 270
2. Laktation: 290
3. Laktation: 310

Leistungsklasse II
Einsatzleistung: 14 kg für Erstlingskühe
Summe von Fett- und Eiweißkilogramm
1. Laktation: 250
2. Laktation: 260
3. Laktation: 270

Altkühe

  • mindestens 3 Vollabschlüsse
  • 350 Fett- und Eiweißkilogramm
  • Gesamtzuchtwert 100
  • AUSNAHME: Lebensleistung über 30.000 kg Milch

 

Kalbinnen
Für Kalbinnen gilt als Stichtag für das Mindestalter der 1. Juli 2 Jahre vor der Ausstellung. Jüngere Tiere können nur bei den Jungzüchtern ausgestellt werden. Die Mutter der Kalbin braucht mindestens einen Vollabschluss. Hat die Mutter eine Einsatzleistung in der Leistungsklasse II muss die Großmutter die Leistungsklasse I haben.

Siegerrosetten
Die Siegerrosetten in rot-weiß-rot dürfen künftig nur vom Verband vergeben werden.

Siegerschleifen
Siegerschleifen (Brust- und Bauch) dürfen ebenfalls nur vom Verband vergeben werden.

Typsiegerin
Die Typsiegerin wird von den Preisrichtern gewählt.
Verstöße haben die Disqualifikation der Ausstellungstiere zur Folge.


Herdebuchaufnahme:
Bei den Ausstellungen wird auch die Herdebuchaufnahme durchgeführt. Zur Herdebuchaufnahme können auch Tiere vorgeführt werden, welche nicht an der Ausstellung teilnehmen. Die Tiere müssen 30 Tage vor der Ausstellung abgekalbt haben.

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