Kuisa - eine ART Viehausstellung
KUISA 2024 - 100 JAHRE GRAUVIEHZUCHT

Mai-Zuchtviehversteigerungen mit verschärften Regeln

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Durchführung von Zuchtviehversteigerungen unter besonderen Auflagen mit der Zielsetzung der Minimierung des Risikos einer Übertragung des Covid-19 Virus gestattet. Die für 5. und 6. Mai geplanten Versteigerungen werden am 12. und 13. Mai in Imst und Rotholz durchgeführt. Die Versteigerung in Lienz findet planmäßig am 12. Mai statt. Dazu wurden folgende Regeln und Voraussetzungen ausgearbeitet, damit die Versteigerungen durchgeführt werden können. Diese Vorgaben sind von allen Beteiligten unbedingt einzuhalten.

Generell gilt:
•    Folgende allgemeinen Hygienevorgaben sind strikt zu befolgen:
      o Es besteht Schutzmaskenpflicht am gesamten Gelände.
         Die Schutzmasken sind selbst mitzunehmen.
         Ebenso sind auch Schutzhandschuhe selber mitzunehmen.
      o Händewaschen: mehrmals täglich mit Seife und mind. 20 sec.
      o Händeschütteln gänzlich vermeiden
      o Hände aus dem Gesicht fernhalten
      o Abstand halten, mindestens 1 Meter, besser 2 Meter
      o Husten/Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge
      o Das berühren von Türgriffen vermeiden.
         Türe und Tore, werden nach Möglichkeit offengelassen.
•    Soziale Kontakte untereinander sind auf das nötigste zu reduzieren.
•    Personen die sich krank fühlen, müssen der Veranstaltung gänzlich fernbleiben.
•    Personen aus Risikogruppen werden gebeten von den Versteigerungen fern zu bleiben.
•    Kiosk und Kantinen bleiben geschlossen, d. h. Auftreiber müssen ggf. ihre Verpflegung selbst mitnehmen.
•    Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten werden gut sichtbar angeboten.

Darüber hinaus gilt:
•    Auf die Vermarktungsanlage werden nur Personen zugelassen, welche als Verkäufer oder Käufer auftreten. Alle anderen Personen werden auf die Anlage nicht zugelassen.
Bei der Anlieferung wird jeder Auftreiber registriert und mittels Eintrittsband der Zutritt zur Anlage gewährt. Pro Auftreiber gibt es nur ein Eintrittsband, d. h. es darf nur eine Person je Auftreiber zur Versteigerung erscheinen. Weitere Familienmitglieder (Kinder,…), Betriebsmitarbeiter, Helfer, Freunde,… erhalten keinen Einlass auf das Gelände. Falls ein Auftreiber mehrere Tiere bringen sollte, so werden bei Bedarf Mitarbeiter der Rinderzucht Tirol mithelfen. In Lienz sind kleine Änderungen im Ablauf notwendig und werden mittels Rundschreiben mitgeteilt.
•    Zur Versteigerungshalle erhalten nur potentielle Käufer Zutritt (Ausnahme: Verkäufer beim Verkauf ihres Tieres im Ring). Potentielle Käufer müssen sich bei Ankunft im Marktbüro registrieren lassen und erhalten Winker und Zutrittsband für die Versteigerungshalle. Alle anderen Personen erhalten keinen Zutritt.
•    Die Käufer müssen in den Versteigerungshallen genügend Abstand (1-2 Meter) zum nächsten Sitznachbarn einhalten.
•    Sowohl für Verkäufer wie auch Käufer ist die Aufenthaltsdauer am Betriebsgelände auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
•    Die Verkäufer dürfen nach Erhalt des Eintrittsbandes ihre Tiere abladen, mit angelegter Schutzmaske und Schutzhandschuhen waschen, vorführen und zum vorgesehenen Standplatz bringen.
•    Die Viehverkehrsscheine werden von Mitarbeitern der Rinderzucht Tirol oder RGO|Tierzucht unter größtmöglicher Reduktion von direkten Kontakten entgegengenommen.
•    Die Winker und Eintrittsbänder für Käufer werden ebenfalls von Mitarbeitern der Rinderzucht Tirol oder RGO|Tierzucht unter größtmöglicher Reduktion von direkten Kontakten ausgegeben und wieder entgegengenommen.
•    Die Verkäufer müssen ihre Tiere selber im Ring versteigern und nach Verkauf auf den vorgesehenen Platz führen. Von dort ab werden die Tiere ausschließlich von Mitarbeitern der Rinderzucht Tirol oder RGO|Tierzucht weiter betreut. Unmittelbar nach Übergabe des verkauften Tieres muss der Verkäufer die Anlage verlassen.
•    Verkaufsscheine und weitere Papiere werden per Post bzw. E-Mail zugesandt. Es ergeht die dringende Bitte, diese  nicht persönlich abzuholen, damit keine unnötigen Menschenansammlungen stattfinden.
•    Sicherheitspersonal eine Security-Firma wird den gesamten Ablauf der Versteigerung kontrollieren und dafür Sorge tragen, dass die Zutrittsbeschränkungen und Verhaltensregeln eingehalten werden.
•    Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bzw. den Mitarbeitern der Rinderzucht Tirol oder RGO|Tierzucht ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Zeitlicher Ablauf in Marktorten

Imst, 12. Mai:
•    Auftrieb: 07:30 bis 09:00 Uhr (frühere Auftriebszeiten nützen)
•    Kälber direkt in den Kälberstall hängen (diese werden dort angeschrieben)
•    10:00 Uhr: Beginn Versteigerung

Lienz, 12. Mai:

•    Auftrieb: 06:30 bis 08:30 Uhr (frühere Auftriebszeiten nützen)
•    7:00 Uhr: Beginn Klassifizierung
•    8:45 bis 9:15 Uhr (Auftrieb Kälber)
•    10:30 Uhr: Beginn Versteigerung
•    Die Versteigerungsbeschicker in Lienz erhalten noch ein separates Rundschreiben der RGO|Tierzucht.

Rotholz, 13. Mai:
•    Verkäufer von trächtigen Kalbinnen und trockenstehenden Kühe müssen ihre Tiere ausnahmslos schon am Versteigerungsvortag (Dienstag) zwischen 13:00 und 15:00 Uhr auftreiben. Dort werden die Tiere sofort klassiert. Die Versorgung der Tiere wird von den Mitarbeitern der Rinderzucht Tirol durchgeführt. Die Verkäufer müssen erst Mittwoch nachmittags zum Verkauf ihrer Tiere vor Ort sein (Zutrittsband nicht vergessen).
•    Alle restlichen (laktierenden) Tierkategorien werden am Mittwoch von 06:00 bis 09:00 Uhr aufgetrieben (frühere Auftriebszeiten nützen).
•    Achtung: Zuchtkälber können unter den derzeitigen Covid-19 Bedingungen aufgrund des engen Platzangebotes in Rotholz nicht versteigert werden.

Mit dieser Vorgehensweise hoffen wir eine erfolgreiche Durchführung der Versteigerungen zu ermöglichen. Die für 26. und 27. Mai in Imst und Rotholz geplanten Zuchtviehversteigerungen werden voraussichtlich ebenfalls nach den gleichen Regeln abgehalten.

Es bleibt weiterhin die Möglichkeit des direkten Hof zu Hof-Verkaufes mit dem Erhalt der Ankaufsbeihilfe aufrecht, basierend auf den Meldungen im Versteigerungskatalog. Dies gilt neben den abgesagten Versteigerungen im April auch für alle weiteren Versteigerungen im Mai, wenn auch die Versteigerungen stattfinden.

Die Rinderzucht Tirol und RGO|Tierzucht sind bemüht die Vermarktung aufrecht zu erhalten. Eine Zuchtviehversteigerung ist derzeit nur unter diesen beschriebenen Vorgaben durchführbar. Deshalb wird von allen Beteiligten Disziplin und entsprechende Kooperationsbereitschaft vorausgesetzt und erwartet, sodass auch weitere Auktionen durchgeführt werden können. Die Versteigerungskataloge sind auf www.rinderzucht.tirol oder www.rgo.at abrufbar.

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